FAQs zur Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - gültig ab 15. Januar 2022

Ab dem 15. Januar 2022 gilt die neue Infektionschutzmaßnahmenverordnung.

Leider konnten noch nicht alle Punkte verbindlich abgestimmt werden. Es sind daher auch noch kurzfristige Änderungen möglich. Bitte informieren Sie sich fortlaufend.

Weiterhin haben wir unser Dokument zur Anwesenheitsdokumentation angepasst für die Betriebe, die diese nicht digital führen.

FAQs zur Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

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