Erste Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Der Berliner Senat hat heute eine neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Die Änderungen sollen ab dem 28. Dezember 2021 gelten. Leider liegt uns bisher nur die Pressemitteilung vor.

Positiv ist aus unserer Sicht jedoch zu bewerten, dass sich bei Veranstaltungen in Innenräumen bis maximal 200 Personen keine Änderungen ergeben, siehe Punkt 3 der Pressemitteilung. Diese sind unter 2G Bedingungen möglich, d. h. die Teilnehmer*innen müssen genesen oder geimpft sein und eine Maske tragen, soweit sie sich nicht am Platz aufhalten. Ein weiterer Negativtest ist nicht erforderlich. Das Tanzen ist jedoch im Innen- und Außenbereich untersagt.

Wir werden unsere FAQs aktualisieren, sobald uns die Verordnung vorliegt. Änderungen sind daher möglich.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier….