Erste Schwerpunktprüfung des Zolls im Gastgewerbe nach Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes

Am 18. und 19. Juni sind bundesweit Hotels und Gaststätten von rund 2.700 Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) kontrolliert worden. Es war die erste Schwerpunktprüfung im Gastgewerbe nach Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes.

Insgesamt wurden 4.700 Betriebe kontrolliert und dabei rund 18.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Neben dem neuen Prüffeld Mindestlohn standen auch die „klassischen" Themen Ausländerbeschäftigung und Sozialversicherung/-leistungen im Blickpunkt der Zöllner. Insgesamt leiteten die Prüfer 261 Ermittlungsverfahren, davon 89 Straf- und 172 Ordnungswidrigkeitenverfahren, gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein. In rund 2.000 Fällen wurde weiterer Aufklärungsbedarf angemeldet.