Erneuter DEHOGA-Appell für Beibehaltung der 7% an Entscheider im Bund

In einem Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz, die zuständigen Bundesminister Christian Lindner und Robert Habeck und die Mitglieder der relevanten Ausschüsse im Bundestag haben wir Ende vergangener Woche noch einmal eindringlich die Beibehaltung der 7% gefordert und die zentralen Argumente zusammengestellt. Das wohl wichtigste - und in der öffentlichen und politischen Diskussion leider allzu oft vergessene:

Essen einheitlich mit 7 % besteuern – nur dies ist fair und gerecht

Das Essen im Restaurant und Café darf nicht wieder gegenüber anderen Anbietern von Essen benachteiligt werden. Wenn die Steuer für das Essen im Restaurant wieder steigt, würden für das Essen zur Mitnahme, To Go, Drive-In, die Essenslieferung sowie für den Fertigsalat oder die Tiefkühlpizza aus dem Supermarkt weiterhin 7 % gelten. Der Anteil von Take away am Gesamtumsatz der Gastronomie betrug im Jahr 2019 bereits 26,6 %. Supermärkte und Discounter, Bäckereien und Metzgereien sowie auch die Tankstellen mit ihrem umfangreichen Angebot verzehrfertiger Speisen treten immer mehr in Konkurrenz zur klassischen Gastronomie. In der Pandemiezeit erlebten die Lieferdienste und die Mitnahme von Essen einen Boom, der bis heute anhält. Will heißen: Der Wettbewerbsdruck für die klassische Gastronomie ist in den letzten Jahren immens gestiegen.

Alle Essensanbieter kaufen Lebensmittel mit 7% Mehrwertsteuer ein, auch der Gastronom. Aber nur er müsste das von ihm zubereitete Essen dem Gast ab 1. Januar 2024 wieder mit 19% Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Gleichzeitig sind seine Kosten erheblich höher.

Nicht ohne Grund gilt seit Jahren und Jahrzehnten in der Mehrzahl der EU-Staaten ein reduzierter Steuersatz für die Gastronomie. Aktuell ist dies in 23 Staaten Gesetz.

Kurzum: Ein reduzierter Satz für Essen in der Gastronomie ist in der EU die Regel. Sie in Deutschland als Subvention zu diskreditieren ist weder sachlich korrekt noch nachvollziehbar.

In unserem Schreiben haben wir aber natürlich noch mehr Argumente angebracht. Dazu gehören u.a.:

Gastronomie muss bezahlbar bleiben – Kostendruck und Preisentwicklungen

Von den Preissteigerungen bei Lebensmitteln  und Personal ist die Gastronomie besonders stark betroffen. Die Kosten für den Wareneinsatz und Personal machen in den meisten Betrieben bereits 60 bis 70% des Umsatzes aus, die Energiekosten 4 bis 10%.

Nach Angabe des Statistischen Bundesamtes liegt allein die Inflationsrate bei Lebensmitteln und Energie seit über einem Jahr dauerhaft und deutlich über den ausgewiesenen Preissteigerungen für die Gastronomie. Dabei sind die Personalkostensteigerungen, die laut Umfragen bei 20% liegen, noch nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für die Pachten, die durchschnittlich um 6% gestiegen sind.

Die Preisentwicklung in der Gastronomie liegt trotz der überproportionalen Kostenbetroffenheit nur geringfügig über dem allgemeinen Verbraucherpreisindex. Nur mit 7% Mehrwertsteuer ist es bisher gelungen, diese enormen Kostensteigerungen nicht 1:1 an die Gäste weiterzugeben.

Steuererhöhung trifft Normal- und Geringverdiener besonders hart

Eine Bevölkerungsumfrage von INSA Consulere von September 2023 zeigt, dass gerade Haushalte mit niedrigen Haushaltsnettoeinkommen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie auf 19% mehrheitlich ablehnen. So sind es in der Einkommensgruppe bis 1.000 Euro 62% und in der Einkommensgruppe zwischen 1.000 und 2.000 Euro 72% der Befragten. Gleichzeitig würden 62% (unter 1.000 Euro Einkommen) und 64% (1.000-2.000 Euro) seltener als aktuell bei einer Mehrwertsteuererhöhung auswärts essen gehen. Somit würde eine Mehrwertsteuererhöhung gerade die ökonomisch schwächeren Haushalte treffen.