Entschädigungsleistungen, die Ihnen zustehen!

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe DEHOGA Berlin-Mitglieder,

seit gestern sind Ihre Betriebe wieder geschlossen. Nicht nur bei Ihnen, den Unternehmern und Führungskräften, sondern auch bei den Mitarbeitern macht sich unendliche Verzweiflung breit. Viele Ihrer betrieblichen Entscheidungen hängen jetzt von den Details der versprochenen Entschädigungen ab, die allerdings leider noch nicht feststehen.

Mehr denn je gilt es, bei aller emotionalen Verzweiflung, finanziellen Betroffenheit und massiven Unsicherheit weiter professionell mit dieser dramatischen Lage umzugehen und - so schwer es auch fällt - Geduld zu haben, bis die konkreten Eckpunkte des Entschädigungsprogramms vorliegen. Wir wissen, dass daran in den zuständigen Ministerien mit Hochdruck gearbeitet wird, und unsere drängenden Fragen sind dort seit Donnerstag letzter Woche persönlich platziert.

Ganz klar gilt: Für uns ist es elementar wichtig, dass alle Unternehmen unserer Branche die versprochenen Entschädigungsleistungen erhalten müssen. Die Regierung ist in der moralischen und juristischen Pflicht, dafür die Voraussetzungen - auch nach dem EU-Beihilferecht - zu schaffen. Schnellstmöglich muss zudem geklärt werden, ob Umsätze aus geschäftlichen Übernachtungen und aus Abhol- und Lieferservice angerechnet werden oder nicht und wenn ja wie. Unsere Betriebe sind keine Garagen, die man einfach schließt. Die Unternehmer können ihre Entscheidungen, einen Restbetrieb aufrecht zu erhalten und Mitarbeiter weiter zu beschäftigen, nur dann verantwortlich treffen, wenn sie absehen können, was das für sie betriebswirtschaftlich bedeutet.

Inwiefern die Lockdown-Maßnahmen ganz generell rechtens sind und Bestand haben werden, werden in den nächsten Tagen und Wochen wieder einmal die Gerichte zu entscheiden haben. Zahlreiche Klagen und Eilanträge gegen die Verordnungen liegen den Gerichten bereits vor. Wir haben im DEHOGA verabredet, dass wir vor Empfehlungen dazu an Sie und eventuellen eigenen Maßnahmen die konkrete Ausgestaltung der Entschädigungsleistungen abwarten. Denn die Sinnhaftigkeit einer Klage gegen den Lockdown kann man erst beurteilen, wenn man den „Gegenwert“, das heißt die Bedingungen der versprochenen Entschädigung kennt.

Auch deshalb haben wir erneut dringlich angemahnt, dass diese so schnell wie möglich entschieden und bekannt gegeben und dann auch zeitnah und unbürokratisch ausgezahlt werden müssen. Wie von Bundeswirtschaftsminister Altmaier in der Pressekonferenz angesprochen, müssen auch Abschlagszahlungen ermöglicht werden.

Zwar wird auch im neuerlichen Lockdown das Kurzarbeitergeld in vielen Fällen wieder einen Teil der Folgen abfedern und sicherlich viele Arbeitsplätze retten. Wir stellen jedoch fest, dass bei den Mitarbeitern immer stärker auch die Angst vor Arbeitslosigkeit um sich greift. Denn natürlich wissen auch die Mitarbeiter, wie viele Existenzen in unserer Branche – trotz der zugesagten  Entschädigungsleistungen für November - gefährdet sind. Zudem muss in vielen Fällen das Kurzarbeitergeld wieder neu angezeigt werden, was aufgrund der Kürze der Zeit zwischen Beschluss und Schließung der Betriebe noch nicht überall erfolgen konnte. Mehr denn je kommt es in dieser so schwierigen Situation auf solidarisches Miteinander an! Alle in der Branche, Unternehmer und Mitarbeiter sitzen in einem Boot. Nutzen Sie jetzt bitte erneut die Möglichkeiten des Kurzarbeitergeldes, um Ihren Mitarbeitern eine Perspektive zu geben.

Antworten auf Ihre Fragen dazu bekommen Sie in Ihrer DEHOGA Berlin-Geschäftsstelle.