Eckpunkte aus der Pressekonferenz des Senats vom 1. Juni 2021

Folgende Eckpunkte der nächsten Öffnungsschritte wurden heute in der Senatspressekonferenz bekannt gegeben:

Kontaktbeschränkungen werden ab dem 4. Juni 2021 gelockert: Drinnen können sich bis zu sechs Personen aus drei Haushalten treffen. Draußen sind es zehn Personen aus maximal fünf Haushalten.

Gastronomie

Innenbereich: Öffnung im Innenbereich ab dem 4. Juni 2021 mit Negativtest.
Außenbereich: Testpflicht entfällt ab 4. Juni 2021

Die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten. Es gelten die entsprechenden Kontaktbeschränkungen (s.o.).

Hotellerie

Touristische Übernachtungen sind ab 11. Juni 2021 wieder möglich, eine Belegungshöchstgrenze ist nicht vorgesehen.

Veranstaltungen

Innenbereich: Veranstaltungen bis 100 Personen bzw. bis 500 Personen, wenn entsprechende technische Belüftung vorhanden ist.

Außenbereich: Veranstaltungen bis 500 Personen
Ein negativer Corona-Test ist erforderlich.

Nach unseren intensiven Beratungen mit Senatsvertretern bewerten wir die nächsten Öffnungsschritte als positives Ergebnis. Weitere Schritte werden sicherlich folgen.

Wir möchten an dieser Stelle noch mal an alle Betriebe appellieren, die gültigen Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, wohlwissend dass dies mit einem Mehraufwand verbunden ist.

Bezüglich der weiteren Perspektiven werden wir im Gespräch mit den zuständigen Senatsverwaltungen bleiben.

Sobald uns der Verordnungstext vorliegt, werden wir unsere FAQs und unsere Informationsmaterialen entsprechend mit weiteren Details wieder aktualisieren.

An dieser Stelle, wünschen wir Ihnen viel Erfolg beim Restart.

Hier gelangenSie zur vollständigen Pressemitteilung zur Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab 4. Juni 2021.