DEHOGA fordert sofortige Beendigung des Verordnungschaos

Pressekonferenz des Berliner Senates zur Corona-Krise

Für unsere Betriebe wurde bekanntgegeben, dass ab dem 18. März 2020 Restaurants und Speisegaststätten lediglich in der Zeit von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet haben dürfen. Gaststätten, in denen vor Ort zubereitete Speisen verabreicht werden, dürfen in diesem Zeitraum weiterhin öffnen, allerdings nur, wenn die Tische mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander haben.

Liefer- und Abholservices dürfen auch über 18:00 Uhr hinaus aktiv sein. Imbisse, Spätis, Backshops dürfen geöffnet haben.

Es wird Express-Bürgschaften von der Bürgschaftsbank geben. Ein Liquiditätsfond wird eröffnet – für alle Unternehmen, speziell für kleine und mittelständische Unternehmen. Schon in dieser Woche soll das Antragsverfahren bekannt gegeben werden.

Die Verordnung vom 14. März 2020 hat weiterhin Bestand, das heißt, dass in Berlin alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen ab 50 Teilnehmern untersagt sind. Kneipen, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Messen, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen dürfen nicht mehr für den Publikumsverkehr geöffnet sein.

Wir erwarten kurzfristig eine neue Verordnung des Berliner Senates, über die wir Sie umgehend informieren werden. Diese Informationen erfolgen vorbehaltlich der Veröffentlichung der neunen Verordnung.