Bundestag stimmt für Änderungen des Infektionsschutzgesetz

Der Deutsche Bundestag hat die von den Ampelparteien eingebrachten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. In namentlicher Abstimmung stimmten am Donnerstag 398 Abgeordnete dafür, 254 dagegen und 36 enthielten sich.

Zu den Änderungen gehört, dass die Epidemische Lage von nationaler Tragweite am 25. November ausläuft. Stattdessen wird ein Maßnahmenkatalog vorgesehen, zu dem unter anderem bundesweit geltende 3G-Regelungen in öffentlichen Verkehrsmitteln und am Arbeitsplatz gehören. Schärfere Corona-Maßnahmen der Länder sind weiterhin möglich. Ausdrücklich sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum zu regeln. Das umfasst auch 3-G und 2-G-Regelungen, beispielsweise in der Gastronomie.

Von den Ländern können nicht beschlossen werden:

  • Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,
  • Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,
  • Untersagung oder Beschränkung von Reisen; dies gilt insbesondere für touristische Reisen,
  • Schließung oder Beschränkung von Betrieben, Gewerben, Einzel- oder Großhandel,
  • Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen und der Sportausübung.

Das Fälschen von Impfnachweisen und Testergebnissen wird künftig mit hohen Strafen belegt.

Allerdings muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Die Union, die an der Mehrzahl der Landesregierungen beteiligt ist, sieht einen Teil der Änderungen kritisch, ihre Zustimmung ist noch unsicher. Ob das Gesetz Zustimmung im Bundesrat findet oder noch weitere Änderungen erfolgen, ist daher derzeit noch offen. Darüber, wie auch über die Beschlüsse der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz informieren wir Sie zeitnah.