Bundestag beschließt Mehrwegverpackungspflicht für To Go-Gerichte in Einwegkunststoffverpackungen und Getränke in Einwegbechern ab 2023

Der Bundestag hat am Donnerstag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen“ in der vom Umweltausschuss vorgelegten Fassung angenommen.

Es bleibt auch nach der Befassung des Umweltausschusses und des Bundestages bei den bisherigen Plänen: Gastronomen, Caterer und Lieferdienste, die ihre Lebensmittel in Einwegkunststoffverpackungen oder Einweggetränkebechern außer Haus verkaufen, sollen ab Januar 2023 auch eine Mehrwegverpackungsvariante anbieten müssen. Diese darf nicht mehr kosten als ebenfalls angebotene Einwegbehältnisse und muss gut sichtbar beworben werden.

Eine Ausnahmeregelung ist für Betriebe mit bis zu 80 Quadratmeter Verkaufsfläche und maximal fünf Mitarbeitern vorgesehen: Diese kleinen Betriebe dürfen statt dem verpflichtenden Mehrwegsystemangebot die in den Einwegkunststoffverpackungen oder Einwegbechern angebotenen Speisen und Getränke alternativ auch in kundeneigene Behältnisse abfüllen. Betriebe, die weder Einwegkunststoffverpackungen noch Einweggetränkebecher anbieten, sind vom Anwendungsbereich des Gesetzes nicht erfasst.

Der DEHOGA spricht sich weiter gegen diese kosten- und aufwandtreibende Verpflichtung aus. „Die Mehrwegpflicht kommt zur absoluten Unzeit mitten in der existenziellsten Krise unserer Branche. Das Letzte, was die Gastronomie jetzt braucht, ist die Aussicht auf zusätzliche Kosten und Dokumentationspflichten“, so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges.

Betriebe, die sich bereits aktuell freiwillig dazu entschließen wollen, Mehrwegbehältnisse anzubieten, finden mittlerweile viele Anbieter von Mehrwegsystemen auf dem Markt. Hier gilt es für die Betriebe abzuwägen und zu vergleichen, welcher Anbieter zum jeweiligen Geschäftsmodell passt und ob beispielsweise ein Pfandsystem gewünscht ist oder nicht.

Das Gesetz muss nun noch vom Bundesrat beschlossen und danach im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Wir werden über den weiteren Fortgang berichten und weitere Informationen und Hilfestellungen für die Betriebe zu diesem Thema erstellen.