Bundestag beschließt Inflationausgleichsprämie

Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag die gesetzliche Grundlage für die Steuerbefreiung von Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen der Arbeitgeber bis zu 3.000 Euro in zweiter und dritter Lesung beschlossen.

Gegenüber der Formulierungshilfe des Finanzausschusses hat es eine Änderung im Zeitplan gegeben: Vorgesehen war ursprünglich, dass die Begünstigung für Leistungen ab dem 1. Oktober 2022 greifen sollte. Nunmehr enthält der Entwurf des § 3 Nummer 11c EStG die Regelung, dass Arbeitgeber ab dem auf die Verkündung folgenden Tag die Prämie steuer- und abgabenfrei zahlen können. Wir erwarten die Schlussberatung des Gesetzes durch den Bundesrat am 7. Oktober 2022. Über den Zeitpunkt der Verkündung werden wir Sie informieren.

Der DEHOGA begrüßt die damit geschaffene Möglichkeit, den Mitarbeitern mehr Netto vom Brutto zukommen zu lassen. Wichtig war und ist uns, dass die Prämie für die Unternehmer freiwillig ist. Aufgrund der aktuellen Situation und der massiven Kostensteigerungen, insbesondere der in vielen Betrieben geradezu explodierenden Energiekosten, war wichtig, dass kein Automatismus geschaffen wurde. Zu begrüßen ist auch die große Flexibilität bzgl. des Ob, des Umfangs und des Zeitpunktes eventueller Sonderzahlungen, vergleichbar der Vorgehensweise bei der Corona-Prämie.