Bettensteuer - Aktuelle DEHOGA-Übersicht nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Es bewegt sich was in Sachen Bettensteuern: Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, laut dem die Bettensteuern in Trier und Bingen „teilweise unzulässig" sind, diskutieren zwischenzeitlich viele weitere Bettensteuer-Kommunen, wie es mit der Abgabe bei Ihnen weitergehen soll.

 

Sieben Städte (Bremen, Bremerhaven, Darmstadt, Duisburg, Eisenach Jena, Köln und Schmalkalden) haben ihre Bettensteuer mittlerweile - zumindest zeitweise - ausgesetzt.

Entsprechend hat der Bundesverband natürlich auch die DEHOGA-„Bettensteuer-Übersicht" ergänzt und aktualisiert sie auf der DEHOGA-Website sukzessive um neu eingehende Informationen.

Die DEHOGA-Übersicht mit dem aktuellen, bundesweiten Sachstand zum Thema Bettensteuer finden Sie hier.

Quelle: DEHOGA compact 25/2012