Berliner Heizkostenhilfe für Gewerbetreibende und Privathaushalte

Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung, vom 24. Januar 2023, über die Berliner Heizkostenhilfe, als Teil des Berliner Entlassungspakets beschlossen. Sie richtet sich an Gewerbetreibende und  Privathaushalte, die mit den Energieträgern Öl, Pellets, Kohle oder Flüssiggas heizen.

Die Antragsstellung ist ab dem 31. Januar 2023 digital auf der Website der Investitionsbank Berlin (IBB) möglich.

Zur Information über die Bewilligungsvoraussetzungen und das konkrete Verfahren werden ebenfalls zum 31. Januar 2023 die entsprechende Richtlinie zur Heizkostenhilfe Berlin und ergänzende FAQ sowie Hinweise zur Antragstellung auf der Seite der IBB veröffentlicht. Für die Beantwortung von Fragen wird eine Telefon-Hotline geschaltet.

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