Anträge auf Überbrückungshilfe des Bundes voraussichtlich ab Juli möglich

Das Bundeskabinett hat am vergangenen Freitag die im Konjunkturpaket unter Nr. 13 angekündigten Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen. Das in den beigefügten Eckpunkten beschriebene neue Programm ist eine Weiterentwicklung der Soforthilfen des Bundes und der Länder für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen. Eine wichtige Änderung gelang auf Anregung des DIHK noch in Weiterentwicklung der Vereinbarung des Koalitionsausschusses in der letzten Woche: Förderfähig sind nun nicht nur Unternehmen bis zu Umsatzrückgang von 50 Prozent in den kommenden Monaten, sondern auch noch bei Umsatzrückgängen von bis zu 40 Prozent. Zudem wird ein klarer Katalog der förderfähigen Fixkosten vorgelegt. Die Vorschläge müssen noch Bundestag und Bundesrat passieren. Die Antragstellung soll ab Anfang Juli möglich sein.
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