ACHTUNG, AKTUALISIERTE FASSUNG! Senat beschließt Siebte Änderung der Infektionsschutzverordnung - tritt am 10. Oktober in Kraft

Aufgrund der zunehmenden Infektionen mit SARS-CoV-2 hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, die siebte Änderung der Infektionsschutzverordnung beschlossen.

Die Infektionsschutzverordnung beinhaltet folgende Änderungen:

Im öffentlichen Raum im Freien wird die Personenzahl in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr auf fünf gleichzeitig anwesende Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder Personen aus zwei Haushalten beschränkt.

Private Veranstaltungen und private Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen sind verboten.

Die verbindlichen Schließzeiten für Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes gelten bereits mit dem Inkrafttreten der Verordnung ab 0.00 Uhr am Samstag, den 10. Oktober 2020. Das bedeutet in der Praxis, dass Gaststätten auch zu diesem Zeitpunkt am Morgen des 10. Oktober 2020 um 0.00 Uhr schließen müssen.

Die betreffende Vorschrift sieht vor, dass Gaststätten in der Zeit von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr des Folgetages schließen.

Verkaufsstellen im Sinne des Berliner Ladenöffnungsgesetzes sind in dieser Zeit zu schließen, Tankstellen dürfen während dieser Zeit Ersatzteile für Kraftfahrzeuge, soweit dies für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendig ist, sowie Betriebsstoffe anbieten.

Apotheken dürfen während dieser Zeit Arzneimittel abgeben und apothekenübliche Waren abgeben.

Die geänderte Infektionsschutzverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin (am Samstag, den 10. Oktober 2020) in Kraft.

Quelle: www.berlin.de/corona