7% im Bundestag: Regierungsfraktionen lehnen CDU/CSU-Antrag wie erwartet ab – Anträge von Linken und AFD in Ausschüsse verwiesen

Auch wenn es gestern im Bundestag wie erwartet keine Mehrheit für den CDU/CSU-Antrag zur Beibehaltung der 7 % gab, besteht kein Grund zur Panik. Das Abstimmungsergebnis war zu diesem Zeitpunkt und angesichts der Tatsache, dass Oppositionsanträge behandelt wurden, wenig überraschend. Auch die AFD und die Linken hatten neue Anträge zur Beibehaltung der 7 % eingebracht. Diese wurden an die Ausschüsse verwiesen.

Wie fast immer kommt es letztlich auf die Entscheidung und das Handeln der Bundesregierung an. Die Meinungsbildung in der Regierung ist noch nicht abgeschlossen, lediglich das Procedere: Sowohl Bundeskanzler Olaf Scholz als auch Bundesfinanzminister Christian Lindner hatten in den vergangenen Wochen mehrfach darauf verwiesen, dass man die Haushaltsberatungen und Steuerschätzungen abwarten wolle. In einem Antwortschreiben an den DEHOGA Bundesverband vom 18. September führt Lindner wörtlich aus, dass er „Sympathie für eine Verlängerung oder gar Entfristung der Maßnahme“ habe. Über eine Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes werde jedoch „erst im Rahmen der weiteren Beratungen über den Bundeshaushalt 2024, spätestens aber im Lichte der Steuerschätzung Ende Oktober, zu entscheiden sein.“

Erfreulich ist, dass die FDP-Bundestagsfraktion in ihrer Klausurtagung am 1. September einen grundsätzlichen Beschluss pro 7 Prozent gefasst hat. Auch die SPD-Vorsitzende Saskia Esken, MdB befürwortet die Beibehaltung, gleiches gilt für zahlreiche weitere Bundestagsabgeordnete der SPD und einzelne der Grünen.

Auf die nächsten Wochen kommt es an. Die Priorität muss dabei weiter auf klarer und sachlicher Überzeugungsarbeit liegen. Wir richten hiermit noch einmal die herzliche Bitte an Sie, auch Ihren Bundestagsabgeordneten im Wahlkreis – insbesondere von SPD, Grünen und FDP – die guten Argumente pro 7 Prozent zu vermitteln.

Die wichtigsten Argumente für dauerhaft 7 % auf Speisen:

  • 7% sind nur fair, gerecht und logisch. Es geht um die steuerliche Gleichbehandlung von Essen im Restaurant mit der Essenslieferung, dem Essen zum Mitnehmen und den Fertiggerichten aus dem Supermarkt oder von Tankstellen. Es kann nicht sein, dass nur das Essen am Restauranttisch dann wieder ab 1. Januar mit 19 % steuerlich benachteiligt wird.
  • Tatsache ist, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie in Europa aktuell in 23 EU-Staaten Gesetz ist. In der Mehrzahl der EU-Staaten wird steuerlich so kein Unterschied gemacht zwischen dem Essen aus dem Supermarkt, der Lieferung von Essen, dem Essen To Go und dem Essen im Restaurant. Mit dieser steuerlichen Gleichbehandlung zeigt sich Wertschätzung für das, was Gastronomie leistet.
  • Die Möglichkeit, für die Gastronomie den reduzierten Mehrwertsteuersatz anzuwenden, ist explizit in der EU-Richtlinie zu einem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem enthalten. Insofern ist es nicht akzeptabel, wenn Wirtschaftsforscher den reduzierten  Mehrwertsteuersatz als Subvention diskreditieren.
  • Erschwerend hinzu kommt, dass der Betrieb eines Restaurants sehr kostenintensiv ist. Das betrifft neben den für alle gestiegenen Einkaufspreisen für Lebensmittel und Energie insbesondere den für unsere Branche außerordentlich hohen Anteil der Personalkosten, die Pachtzahlungen oder die Kosten für die Einrichtung und Ausstattung, wenn es darum geht, eine Wohlfühlatmosphäre zu schaffen.
  • Wir wollen, dass Essen einheitlich mit 7% besteuert wird, egal ob, wie und wo zubereitet und wie und wo verzehrt. Wir wollen, dass Gastronomie bezahlbar bleibt. Das Essen auf dem Porzellanteller darf nicht gegenüber der im Karton gelieferten Pizza benachteiligt werden.
  • Auch die große Mehrheit der Bevölkerung unterstützt unsere Position. Eine absolute Mehrheit von 67 Prozent (kumuliert) der Befragten lehnt laut einer vom DEHOGA in Auftrag gegebenen INSA-Studie eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie von 7 auf 19% ab. Nur 15 Prozent befürworten die Steuererhöhung. 
    Und auch nach einer aktuellen Umfrage des NDR, fänden es knapp drei Viertel der Befragten (73%) schlecht, wenn die Mehrwertsteuer fürs Auswärtsessen von 7 auf 19% angehoben würde. Nur rund jeder Fünfte (19%) befürwortet die Rückkehr zur alten Besteuerung.
  • Wie die vorliegenden Umfragen darüber hinaus belegen, wären im Falle einer Steuererhöhung weitere massive Gästerückgänge zu erwarten. Betriebsaufgaben und Insolvenzen drohen. Wir wollen, dass nicht noch mehr Restaurants schließen müssen. Allein in den Corona-Jahren 2021 und 2022 hat die Branche 36.000 gastgewerbliche Unternehmen verloren. Die Gastronomiedichte im ländlichen Raum hat bereits deutlich abgenommen. So meldet beispielsweise Baden-Württemberg nach jüngsten Statistiken 17,1% unterversorgte Gemeinden, 2017 waren es 10,4%. In Hessen stieg die Zahl der unterversorgten Gemeinden von 4,5% (2017) auf 9,9% (2021). 176 der sächsischen Gemeinden hatten 2021 weniger als einen Profibetrieb je 1000 Einwohner. In Mitteldeutschland gibt es schon heute 20% weniger Gastrobetriebe als im Bundesländerdurchschnitt. Das Fehlen unserer Betriebe bekommen Einheimische wie Besucher als auch die Partner unserer Branche schmerzhaft zu spüren.

Es steht viel auf dem Spiel: Der Verlust für den Staat und die Gesellschaft wird größer sein als die prognostizierten Mindereinnahmen in Höhe von 3,4 Mrd. Euro. Eine rein fiskalische Betrachtung verbietet sich. Diese Rechnung wird nicht aufgehen! Geschlossene Betriebe zahlen keine Steuern!

Für uns und unsere Arbeit gilt deshalb ganz klar: Die 7% müssen bleiben, um fatale Folgen für Gäste und Beschäftigte, für die Betriebe und den Tourismusstandort Deutschland, für unsere Zulieferer, für die Innenstädte und den ländlichen Raum zu verhindern. Lassen Sie uns gemeinsam die noch notwendige Überzeugungsarbeit leisten!

Weitere Argumente, Ergebnisse der DEHOGA-Umfrage, Positionen der Politiker usw. finden Sie auf unserer Website.