Geschäftsreisenden schmeckt Frühstück wieder – Mehrwertsteuersenkung für Übernachtungen
Offene Detailfragen durch Bundesfinanzministerium geklärt
(Berlin, 9. März 2010) Rechtzeitig zur ITB, der weltgrößten Touristikmesse in Berlin, hat das Bundesministerium der Finanzen die noch offenen steuerrechtlichen Detailfragen zur Mehrwertsteuersenkung für die Hotellerie beantwortet. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und der Hotelverband Deutschland (IHA) gehen davon aus, dass damit der Ärger um das Frühstück beendet ist.Â
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Mehrwertsteuersenkung: Anbei finden Sie aktuelle Informationen und Antworten auf viele Fragen wie:
Was ist mit dem Frühstück für Geschäftsreisende?
Wie kann die 4,80 €-Regelung für Dienstreisende sichergestellt werden?
Ist die Anwendung des Sachbezugswertes bei Dienstreisenden möglich?
Kann ein Frühstück kostenlos angeboten werden?
Was ist mit einem "Frühstück to go"?Â
(Quelle: DEHOGA Bundesverband/IHA)
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Hinweise zu Hotelabrechnungen nach Einführung des ermäßigten Steuersatzes/Besteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen
Seit dem 01.01.2010 gelten neue Vorschriften über den Ort von Dienstleistungen in dem Mitgliedsländern der Europäischen Union. Verbunden hiermit sind neue Meldepflichten im Bereich der zusammenfassenden Meldung. Wie auch in anderen Bereichen ist die Umsetzung und Interpretation der Mehrwertsteuersystemrichtlinie nicht in allen Mitgliedsstaaten gleich. Zudem gibt es auch in Bezug auf die Umsetzung im deutschen Recht Zweifelsfragen. Im Rahmen der Veranstaltung informieren wir Sie anhand ausgewählter Themenbereiche über die aktuelle Rechtsauffassung und erste Erfahrungen aus der Praxis mit dem sog. Mehrwertsteuerpaket.Â
Daneben werden wir Sie über den aktuellen Stand bei Buch- und Belegnachweisen, bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhrlieferungen informieren und Hinweise zu Hotelabrechnungen nach Einführung des ermäßigten Steuersatzes geben.Â
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