Neuer Manteltarifvertrag (MTV) für Berlin ab 1. Januar 2024 in Kraft!

Der von DEHOGA Berlin und NGG verhandelte und unterzeichnete Manteltarifvertrag wurde redaktionell finalisiert. Im Rahmen der Entgelttarifverhandlungen im Jahr 2020 wurde beschlossen, den Berliner Manteltarifvertrag zu modernisieren. Nach zahlreichen Workshops und Verhandlungsrunden liegt nun der neue MTV vor.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Jahressonderzahlung: Hier erfolgt eine Umstellung von Fixbeträgen auf einen prozentualen Ansatz. Basis für den jeweiligen Prozentsatz ist das tarifliche Bruttomonatsentgelt im Monat November. In Abhängigkeit von der Unternehmen- und Betriebszugehörigkeit sind hier verschieden Prozentsätze vorgesehen, die in drei Stufen bis zum Jahr 2027 angepasst werden. Bis zu 5 Tage können unter bestimmten Vorrausetzung in Freizeit umgewandelt werden.

Feiertage: Der Zuschlag steigt von 25 auf 50 %.

Urlaubsregelung: Der Urlaub steigert sich ab 2024 auf 28, ab 2025 auf 29 Tage, ab 2026 auf 30 Tage. Es entfällt die Betriebszugehörigkeitsanforderung, und es gibt eine Bestandsschutzklausel für den Übergang. Das Urlaubsgeld beträgt dann 15 Euro statt 11,50 Euro.

Freiwillige unbezahlte Auszeit: Nach 1 Jahr Betriebszugehörigkeit ist eine Auszeit möglich, mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten und einer maximalen Unterbrechungsdauer von 1 Monat wegen Krankenversicherung.

Ausbilderbonus: Betrieblich bestellte Ausbildungsverantwortliche erhalten eine monatliche Zulage von 50 Euro brutto.

Vermögenswirksame Leistungen: Diese werden nun im MTV geregelt und auf 20 Euro erhöht. Sie können auch für betriebliche Altersversorgung verwendet werden.

Für Fragen zum neuen Manteltarifvertrag stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Den Manteltarifvertrag finden Sie im Downloadbereich in der Rubrik "Tarifverträge". Halten Sie hierfür Ihre Logindaten bereit.