Die Meisterprüfung als Küchenmeister/in, Restaurantmeister/in oder Hotelmeister/in stellt eine altbewährte und bei Fachpraktikern bekannte und renommierte Weiterbildung dar.

Die Prüfungen werden an den Industrie- und Handelskammern (IHKs) abgelegt. Sie gliedern sich in Module zu „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“ (Volks- und Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Recht und Steuern sowie Unternehmensführung), „Handlungsspezifische Qualifikationen“ (u.a. Mitarbeiterführung, Ablaufplanung, Gästeberatung, Speisentechnologie und Ernährungswissenschaft, Marketing) sowie eine anspruchsvolle praktische Prüfung entsprechend dem jeweiligen Berufsfeld. Außerdem wird die Ausbildereignungsprüfung abgelegt.

Voraussetzung für die Zulassung ist eine abgeschlossene gastgewerbliche Ausbildung sowie bei Ablegen der letzten Prüfung eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung. Da die einzelnen Prüfungsteile unabhängig voneinander abgelegt werden können, können Fachkräfte bereits kurz nach Abschluss der Ausbildung mit der Weiterbildung beginnen und nach einem Jahr die erste Prüfung in „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“ ablegen.

Vor Anmeldung zu den Prüfungen wird der Besuch eines Vorbereitungslehrgangs empfohlen, ist aber nicht zwingend. Die in den Rahmenlehrplänen empfohlene Stundenzahl liegt bei ca. 600 Stunden; die eigene Prüfungsvorbereitung und das fachpraktische Üben kommen dazu. Für die Lehrgänge gibt es zahlreiche Anbieter, die die Inhalte in Vollzeit, Teilzeit oder als Fernlehrgang vermitteln.

Link:

- http://nexthorizon.de/

Im Rahmen des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) wurden die Meister-Abschlüsse dem Bachelor-Niveau zugeordnet. Hier geht es zur Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Kultusministerkonferenz der Bundesländer zum DQR.

Gerrit Buchhorn
stellv. Hauptgeschäftsführer

Tel: 030-31804812
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