Nach Durchführung von Veranstaltungen mit Live-Musik ist bei der GEMA eine sogenannte „Setlist“ (Titelliste) einzureichen. Dies muss spätestens 6 Wochen nach der Veranstaltung erfolgen.

Für die Einreichung sollte - so wie auch für die Anmeldung der Veranstaltung - das GEMA-Online Portal... mehr

Sky Deutschland ändert mit Beginn des neuen Jahres seine Verträge und versendet dazu derzeit Informationsschreiben und Kündigungen/Vertragsangebote an die Kunden. Mit den Änderungen verbunden sind nicht nur Preisanpassungen, sondern auch das Vorgehen zur Einholung der erforderlichen Lizenzen bei der... mehr

Zum Online-Portal der GEMA haben wir die Information erhalten, dass bei den Anmeldungen von Veranstaltungen zum Veranstaltertarif (U-V) die Eingabe der tatsächlichen Aufwendungen/Kosten nicht automatisch möglich ist.

I. Eingabe konkreter Aufwendungen im U-V-Tarif So sieht der U-V-Tarif für... mehr

Die GEMA wird ab dem 1. Januar 2023 die Berechnungsgrundlage für Musiknutzungen umstellen. Tarifübergreifend werden dann Abfragen wie „Eintritt“ oder „Umsatz“ von Bruttowerten auf die Abfrage von Nettowerten geändert.

Hierzu hat die GEMA auf ihrer Webseite Informationen und Rechenbeispiele... mehr

Für die diesjährige Fußball-Weltmeisterschaft konnten der DEHOGA und die BVMV mit der GEMA wieder einen WM-Sondertarif bei Einsatz von Großbildschirmen verhandeln.

Dieser Sondertarif gilt für die TV-Wiedergabe während der Fußball-WM vom 20. November bis 18. Dezember 2022. Die Vergütung für... mehr