Zweckentfremdungsverbot Berlin

Keine Ausnahme für Airbnb

Das so genannte Zweckentfremdungsverbot in Berlin wird für Airbnb nicht gelockert. Das erklärte der Staatssekretär für Bauen und Wohnen Prof. Dr. Engelbert Lütke Daldrup nach einem Treffen mit dem Head of Global Policy und Public Affairs von Airbnb Christopher Lehane. „Wir wollen mit dem Zweckentfremdungsverbot verhindern, dass der in Berlin immer knapper werdende Bestand an bezahlbarem Wohnraum nicht noch zusätzlich durch die Vermietung von Ferienwohnungen verringert wird“, so Daldrup. Laut Berliner Senat gibt es aktuell rund 16.000 Berliner Anbieter auf Airbnb. Das Unternehmen hatte zuvor gefordert, das Zweckentfremdungsverbot für private Ferienwohnungen zu lockern. Lütdke Daldrup wies diese Forderung zurück und forderte Airbnb vielmehr auf, seine Kunden darauf hinzuweisen, dass ab Mai eine Genehmigung für die Vermietung privaten Wohnraums an Touristen erforderlich ist.

„Es macht nur dann Sinn das Gespräch fortzusetzen, wenn Airbnb bereit ist, konstruktiv daran mitzuwirken, den Berliner Wohnungsmarkt vor Zweckentfremdung zu schützen.“ Airbnb und andere Wohnungs-Sharing-Portale sollen den Senat künftig sogar dabei unterstützen, illegale Ferienwohnungen aufzuspüren. Laut einer jüngst beschlossenen Änderung des Zweckentfremdungsverbots müssen die Portale den Bezirksämtern Auskunft über die Anbieter von Ferienwohnungen geben.

Quelle: DEHOGA compact Nr. 13/2016