Zusatz zur Soforthilfe V: Weitere Schutzschirm für den Mittelstand

Der Senat hat sich am Donnerstag, den 9. April 2020, auf Maßnahmen zur Unterstützung des Mittelstands verständigt. Das Programm Soforthilfe V mit einem Finanzvolumen von rund 75 Mio. EUR wird in den nächsten Tagen erarbeitet und soll folgende Eckpunkte umfassen:

  • im Mittelpunkt der bundesweit bereits definierten Unterstützungsmaßnahmen steht der Schnellkredit der KfW
  • soweit er in Anspruch genommen werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Tilgungszuschuss von bis zu 20% zu ergänzen, über den nach 15 Monaten angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens entschieden wird. Sollte es zu einer auf Bundesebene diskutierten steuerlichen Unterstützung bei der Tilgung kommen, ist diese vorrangig einzusetzen
  • soweit er nicht in Anspruch genommen werden kann oder soweit er belegbar nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, alternativ zum Tilgungszuschuss, einen Zuschuss vorzusehen (durchschnittliche Höhe nicht über 25.000 Euro, im Einzelfall kann er höher liegen).