Wirtschaft begrüßt Eilantrag eines Berliner Unternehmens gegen „Testpflicht“ Amsinck: „Erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“

Heute hat ein mittelständisches Industrieunternehmen aus Berlin beim Verwaltungsgericht Berlin ein Eilverfahren gegen die in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelte "Testpflicht" für Unternehmen anhängig gemacht. Danach sind die Unternehmen in der Hauptstadt verpflichtet, allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice beschäftigt werden, zweimal in der Woche einen PoC-Antigen-Schnelltest anzubieten.

Die Tests sind zwar auch als Selbsttests zulässig, aber unter Aufsicht und damit in aller Regel im Betrieb durchzuführen. Auf Verlangen müssen die Betriebe den Beschäftigten Bescheinigungen über das negative Testergebnis aushändigen, die zum Besuch von z.B. Einzelhandels- oder Friseurgeschäften berechtigen sollen.

Die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) begrüßen die Initiative des Unternehmens, das in einem Mitgliedsverband der UVB organisiert ist, ganz ausdrücklich. UVB-Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck erklärt dazu: "Gegen die vom Berliner Senat verordnete Testpflicht bestehen nach unserer Auffassung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Das Interesse der Unternehmen, Infektionen aus den Betrieben fernzuhalten, wird ins Gegenteil verkehrt, denn die Pflicht, Selbsttests unter Aufsicht im Betrieb durchzuführen, führt zu vielen zusätzlichen Kontakten. Diese Kontakte wären vermeidbar, wenn die Selbsttests zuhause durchgeführt würden.

Schließlich erreicht uns seit Bekanntwerden der Verordnung eine nicht endende Flut von Anfragen und Beschwerden aus den Unternehmen, weil die Regelungen an vielen Stellen entweder unklar oder für die Unternehmen schlicht nicht umsetzbar sind. Wir hoffen, dass das Verwaltungsgericht Berlin schnell einen Termin anberaumt und sehen der Entscheidung des Gerichts mit großem Interesse entgegen."