Weiterer Schutzschirm für den Mittelstand in der Corona-Krise

Die Bundesregierung spannt nach massiver Kritik an der verbliebenen Mittelstandslücke bei den Liquiditätshilfen einen weiteren Schutzschirm für den Mittelstand in der Corona-Krise. Auf Basis des am 3. April 2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens führt die Bundesregierung KfW-Schnellkredite auch für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern ein.

Dies entspricht Forderungen von IHA und DEHOGA, die seit Beginn der Corona-Krise eine 100%ige Haftungsfreistellung bei Liquiditätshilfen gefordert. haben. Wir begrüßen daher, dass dies jetzt bei Darlehen von bis zu 800.000 Euro ermöglicht wird. Aus unserer Sicht sollten aber auch noch die Tilgungsfristen für die KfW-Unternehmer-Kredite von fünf auf mindestens zehn Jahre verlängert werden.

Trotz der Nachbesserungen der Bundesregierung bleibt dennoch festzuhalten, dass mittelständische Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern weiterhin allein Liquiditätshilfen als Unterstützung erhalten und am Ende der Krise mit hohen Kreditverbindlichkeiten dastehen werden. Daher fordern DEHOGA und IHA weiterhin gemeinsam die Auflage eines staatlichen Rettungsfonds für das Gastgewerbe, wie er in der Vergangenheit zum Beispiel für die Landwirtschaft eingerichtet wurde.