Wahlrecht zwischen Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 kann jetzt ausgeübt werden

Eine weitere wichtige Information zu den Coronahilfen: Das Wahlrecht zwischen Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 kann jetzt ausgeübt werden. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier… in Kapitel 6 der FAQ zur Überbrückungshilfe IV.