Vorsicht bei Abmahnschreiben der Kanzlei „brandt.legal“ wegen Datenschutzverstöße zu Auskunftserteilung und Schadensersatz

Herr Maximilian G. aus Wien hat die Rechtsanwaltskanzlei „brandt.legal“ mit Sitz in Berlin beauftragt, Schreiben zu versenden, um Schadensersatzansprüche auf Grund der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geltend zu machen. Gefordert wird in den bekannt gewordenen Fällen ein Schmerzensgeld i.H.v. 5.000,00 €. Außerdem stellt die Kanzlei ihre Anwaltskosten i.H.v. 1.728,48 € den Unternehmen in Rechnung.

Die aktuelle Abmahnung baut auf einer zuvor versendeten Abmahnung wegen des vermeintlich rechtswidrigen Einsatzes von US-Newslettertools (klaviyo, Mailchimp …) auf. Der bekannte Datenschutz-Anwalt Herr Stephan Hansen-Oest hat die Schreiben analysiert und ihre Rechtswirksamkeit geprüft, Informationen können hier auf seiner Website abgerufen werden. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Abmahnungen inhaltlich so dünn waren, dass nicht davon auszugehen ist, dass der Anspruchsteller seine Ansprüche gerichtlich geltend machen würde, sofern die Einwilligung zum Newsletter über ein Double Opt-in Verfahren eingeholt, der Informationspflicht auf der Website in der Datenschutzerklärung nachgekommen und eine s.g. EU-Standardvertragsklausel in der Version von 2021 abgeschlossen bzw. erneuert wurde.  

Welche Unternehmen können in die Abmahnfalle treten? Am ehesten sind von der Abmahnwelle Gastronomiebetriebe und Hotels betroffen, die US-amerikanische Newslettertools nutzen und eine Registrierung zum Newsletter-Service auf ihrer Website anbieten.  

Die Abmahnschreiben basieren auf einem Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO, welches Herr Maximilian G. per E-Mail an die Unternehmen sendet, bei denen er sich zuvor zum Newsletterversand angemeldet hat. Bestätigen die Unternehmen im Rahmen der Beantwortung des Ersuchens den Einsatz von diesen US-Newslettertools, werden die Schreiben mit den Forderungen durch die Anwaltskanzlei versendet.  

Sofern der Empfänger des Auskunftsersuchens, also ein Restaurant oder Hotel, das Auskunftsersuchen nicht beantwortet hat, sieht die Situation nicht mehr so gut aus. Daher bitte immer daran denken (und das sollten wirkliche alle Beschäftigten im Betrieb wissen): Wenn Betroffene ihre Rechte nach der DSGVO geltend machen, ist zwingend binnen eines Monats zu reagieren. Eine Nicht-Reaktion oder die Einhaltung von gesetzlichen Fristen kann zu Schadenersatzansprüchen (und theoretisch auch zu Bußgeldern) führen.  

Da mit den Abmahnungen wegen des rechtswidrigen Einsatzes von „klaviyo“ und „Mailchimp“ bewusst eine „Drohkulisse“ aufgebaut wurde, die nicht im Ansatz der Schwere der behaupteten Verstöße entspricht, könnte die Vorgehensweise ggf. auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Herr Stephan Hansen-Oest sammelt derzeit die Abmahnungen, um so ggf. ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Mandanten Herrn Maximilian G der Kanzlei „brandt.legal“ darlegen zu können. Bei Interesse können Sie weitere Informationen unter diesem Link abrufen.  

Ob und welche Maßnahmen tatsächlich dann daraus folgen, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Wenn daraus vielleicht resultiert, dass einige betroffene (meist kleinere) Unternehmen sich besser dagegen wehren können oder diese Vorgehensweise von „Maximilian G.“ generell eingestellt wird, wäre das ein Erfolg. Ansonsten empfehlen wir, einen Rechtsbeistand zu suchen, wenn Ihnen die Schreiben bereits vorliegen.  

Andreas Thurmann . Datenschutzbeauftragter DEHOGA Berlin . ww.hoteldatenschutz.de