Verordnung verlängert: Energiesparvorgaben gelten bis 15. April

Die Vorgaben zum Energiesparen für Privathaushalte, Unternehmen und die öffentliche Hand gelten bis 15. April 2023 fort: Der Bundesrat hat am 10. Februar 2023 einstimmig dem Vorhaben der Bundesregierung zugestimmt, die Geltungsdauer der entsprechenden Verordnung über den 28. Februar 2023 hinaus zu verlängern.

Die Einsparvorgaben betreffen das Beheizen von Wohnungen und Pools, die Höchsttemperaturen für Luft und Warmwasser in öffentlichen Arbeitsstätten sowie die nächtliche Beleuchtung von Gebäuden, Denkmälern und Werbeanlagen. Der Protest des DEHOGA hatte im vergangenen Herbst bewirkt, dass Namenszüge von Betrieben während der Öffnungszeiten auch nach 22 Uhr weiter beleuchtet werden dürfen.

Die Verordnung war am 1. September 2022 in Kraft getreten. Hintergrund war das Ausrufen der Frühwarn- bzw. Alarmstufe im Notfallplan Erdgas durch die Bundesregierung im März bzw. Sommer 2022, um eine Gasmangellage infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zu verhindern.