Veröffentlichung von Hygieneverstößen

Bundesregierung legt neuen Gesetzentwurf vor

Das Thema Veröffentlichung von Lebensmittelkontrollergebnissen nimmt wieder Fahrt auf. In dieser Woche hat die Bundesregierung einen Referentenentwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB-E) vorgelegt und diesen an den DEHOGA und andere Verbände mit der Bitte um Stellungnahme übersandt.

 

Die Gesetzesänderung sieht u. a. eine Neuregelung des schon bislang umstrittenen § 40 Abs. 1a LFGB vor, der immer wieder als Grundlage für die so genannten Onlinepranger dient. Diverse Gerichte hatten diese Form der Veröffentlichung von Lebensmittelkontrollergebnissen jedoch in der Vergangenheit wiederholt als rechtswidrig eingestuft.

Nach erster Einschätzung des DEHOGA bestehen auch in Bezug auf die geplanten Neuregelungen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Sie sind nicht geeignet, den gravierenden und nachhaltigen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Betriebe zu rechtfertigen. Der Hinweis der Gesetzgeber, dass die oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen berücksichtigt worden seien, ist nach einer ersten Durchsicht der Unterlagen nicht nachvollziehbar. Es wurden lediglich eine restriktive Härtefallklausel und eine Löschfrist aufgenommen, die aber unserer Ansicht nach der Kritik der Richter nicht gerecht werden. Völlig inakzeptabel ist weiterhin, dass bei Hygieneverstößen mit einem bloß zu erwartenden Bußgeld von mindestens dreihundertfünfzig Euro eine Veröffentlichung grundsätzlich zu erfolgen hat. Eine solche, lediglich auf eine Prognose gestützte Veröffentlichung ist mit unserer Rechtsordnung nicht vereinbar.

Der DEHOGA wird den Entwurf nun im Detail prüfen und im Sinne der Branche eine umfassende Stellungnahme mit allen verfassungsrechtlichen Bedenken und Kritikpunkten an der geplanten Veröffentlichungspraxis vorlegen. „Die Branche darf versichert sein, dass wir eine populistische Stigmatisierung unserer Betriebe nicht zulassen werden", erklärte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. „Notfalls verteidigen wir die Grundrechte unserer Unternehmer bis vor das Bundesverfassungsgericht."

Eine Anhörung, zu der der DEHOGA ebenfalls eingeladen ist, wird am 5. Juni stattfinden.

Quelle: DEHOGA compact Nr. 18/2015