Verlängerung und Ausweitung der Corona-Ausbildungshilfen verabschiedet - DEHOGA-FAQ’s zur Aus- und Weiterbildung in der Coronakrise aktualisiert

Die Bundesregierung hat ihr Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ bis weit in das nächste Ausbildungsjahr hinein verlängert und viele der Prämien und Zuschüsse erhöht (DEHOGA compact berichtete). Die entsprechende Förderrichtlinie wurde jetzt veröffentlicht und ist damit in Kraft.

Beispielsweise wurde die Ausbildungsprämie für Unternehmen, die ihr Ausbildungsniveau im Vergleich zu den Vorjahren halten, von 2.000 € auf 4.000 € verdoppelt; die Berechnungsweise wurde leicht verändert und der Schwellenwert von 249 auf 499 Beschäftigte heraufgesetzt. Das gleiche gilt für die AusbildungsprämiePlus für Unternehmen, die ihr Ausbildungsniveau erhöhen. Der Zuschuss zur Vergütung für Unternehmen, die ihre Azubis und Ausbilder trotz mindestens 50 % Arbeitsausfall im Betrieb nicht in Kurzarbeit schicken, wird jetzt nicht nur für die Auszubildenden selbst, sondern auch für die Ausbilder gezahlt. Das geht auf eine DEHOGA-Forderung zurück. Auch hier gilt jetzt der höhere Schwellenwert von 499 Beschäftigten.

Der DEHOGA hatte schon länger darauf hingewiesen, dass auch das kommende Ausbildungsjahr 2021/2022 ein extrem herausforderndes sein wird und entsprechende effektive Hilfen für von den staatlichen Corona -Maßnahmen besonders betroffene Ausbildungsbranchen gefordert. Viele gastgewerbliche Betriebe profitieren von den Hilfen des Bundes. So wurden bis Ende März an 3.700 gastgewerbliche Betriebe mindestens eine Ausbildungsprämie oder AusbildungsprämiePlus ausbezahlt. Der Zuschuss zur Ausbildungsvergütung wurde von August 2021 bis Februar 2021 im Gastgewerbe 3.900mal ausbezahlt. Es bleibt allerdings auch weiterhin Kritik, z.B. an der für die Branche nachteiligen Berücksichtigung der Minijobber bei der Berechnung des Kurzarbeitsanteils. Auch der neue Lockdown-Sonderzuschuss von einmalig 1.000 € wird wohl im Gastgewerbe ein zahnloser Tiger bleiben, denn er greift nur für Kleinstunternehmen mit maximal vier Beschäftigten. Weiter erhält der DEHOGA seine Forderung aufrecht, dass die Förderung in besonders betroffen Branchen an alle Ausbildungsunternehmen unabhängig von ihrer Größe gezahlt werden muss, denn das Ausbildungsgeschehen in den Großbetrieben und Ketten ist nicht weniger vom Lockdown betroffen als bei den KMU.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Förderinstrumenten der Ersten Förderrichtlinie finden Sie hier auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitsagenturen sind für die Bearbeitung der Anträge zuständig. Beachten Sie aber bitte, dass die überarbeiteten Antragsformulare noch nicht eingestellt sind.

Beachten Sie bitte auch, dass nicht alle neuen Fördersätze ab sofort gelten. So betreffen z.B. die verdoppelten Ausbildungsprämien nur Ausbildungsverhältnisse, die zwischen 1. Juni 2021 und 15. Februar 2022 beginnen, bis dahin gelten noch die alten Sätze. Um Ihnen hier die Übersicht zu erleichtern, hat der DEHOGA in seine FAQ’s zur Aus- und Weiterbildung eine tabellarische Übersicht mit Zeiträumen, Förderbeträgen und Förderbedingungen der verschiedenen Förderinstrumenten in der ersten und der letzten Fassung der Förderrichtlinie eingearbeitet. Die FAQ’s finden Sie wie gewohnt hier auf der DEHOGA-Corona-Website.