Verlängerung der Eindämmungsmaßnahmenverordnung bis zum 27. April 2020

Es stößt bei vielen Betrieben auf völliges Unverständnis, dass bei der Entscheidung immer von „der Gastronomie“ gesprochen wird. Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Betriebstypen machen differenzierte Regelungen für eine sukzessive Wiedereröffnung erforderlich. Ohne Wenn und Aber müssen diese Regelungen den Gesundheitsschutz, die Bedürfnisse von Gästen und insbesondere eine wirklichkeitsnahe Umsetzung aus Sicht der Betriebe berücksichtigen. Das Ansteckungsrisiko ist nicht in allen Betriebstypen des Gastgewerbes gleich hoch. Großveranstaltungen sind sicherlich anders einzustufen als das klassische Restaurant, Hotels, Cafés, Biergärten oder auch die ein oder andere Besprechung.  Wir fordern einen differenzierten Blick, der auch bei Schulen gezeigt wird. Wir plädieren dafür strikt medizinisch zu begründen, welche Schutzmaßnahmen beachtet werden müssen – unabhängig davon, ob sie z.B. von einem „Einzelhändler“ oder einem Restaurant umgesetzt werden. Dies macht zudem zusätzliche Vorschriften, z.B. betreffend die Öffnungszeiten, überflüssig. Bei den Öffnungszeiten sind Eingrenzungen sogar kontraproduktiv, da bei längeren Öffnungszeiten die Gästenachfrage besser verteilt werden kann. Zudem muss ein überlebensfähiger Umsatz ermöglicht werden, damit die Kosten des Betriebes überhaupt gedeckt werden können. Ein Mittagstisch allein reicht nicht aus.

Wir sprechen für über 19.000 gastgewerbliche Betriebe mit rund 90.000 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter*innen sowie nochmals 160.000 direkt unserem Gastgewerbe zuordenbare Mitarbeiter*innen in anderen Branchen. Unsere Betriebe sind die Wirtschaftsmotoren in allen Teilen unserer Stadt – und wir sind sehr besorgt! Die gestern auf Bundesebene getroffenen Entscheidungen zu den Corona-Maßnahmen beweisen erneut, dass aus wirtschaftlicher Sicht das Gastgewerbe die hauptbetroffene Branche der Krise ist. Kein Unternehmen verkraftet es, wenn der Umsatz für mehrere Monate zu 100 Prozent wegfällt. Im Gegensatz zu anderen Branchen waren unsere Betriebe die ersten, die geschlossen wurden, und werden die letzten sein, die wieder öffnen dürfen. Erschwerend kommt hinzu, dass es keine Nachholeffekte gibt. Es ist unstrittig, dass das Gastgewerbe alles akzeptiert, was gesundheitspolitisch geboten ist. Allerdings müssten die Maßnahmen nachvollziehbar und begründet sein.

Wir werden durch staatliche Anordnung daran gehindert, selbständig unseren Lebensunterhalt zu verdienen und unsere Betriebe zu erhalten. Wir benötigen dringend weitere Unterstützung! Wir brauchen ein sofortiges Rettungspaket. Nur so lässt sich eine Insolvenzwelle und Massenarbeitslosigkeit verhindern.

1.    Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes

Wir brauchen die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent für gastronomische Umsätze. Zur Überwindung der Krise halten wir stabilisierende steuerliche Entlastungen für die gastgewerbliche Branche für dringend geboten. Der Umsatz in den gastgewerblichen Betrieben wird aufgrund von einzuhaltenden Abstandsregelungen deutlich niedriger sein als vor der Schließung. Im Abhol- und Liefergeschäft, das derzeit von einigen Unternehmen angeboten wird, gelten bereits 7 Prozent Umsatzsteuer. Dies muss für alle gastronomische Umsätze gelten. Nur so haben unsere Betriebe eine Chance ihre Kosten bei geringerem Umsatze zu decken. Nur so lässt sich ein gewisser Ertrag erwirtschaften, der es den Betrieben ermöglichen kann, aufgenommene Kredite auch wieder zu tilgen. Das Corona-Virus wird die Branche noch lange Zeit beschäftigen.

2.    Bildung eines Rettungs- und Entschädigungsfonds

Angesichts der dramatischen Corona-Folgen für unsere Branche brauchen wir neben der steuerlichen Entlastung die Bildung eines Rettungs- und Entschädigungsfonds mit direkten Finanzhilfen. Dieser muss für alle Betriebe zugänglich sein. Es darf nicht sein, dass die Gastgeber Berlins nur mit einer hohen Verschuldung aus der Krise gehen, sollten sie sie überhaupt überstehen. Andere Branchen haben in weitaus weniger dramatischen Situationen hohe staatliche Unterstützungsleistungen erhalten. Unsere Betriebe haben nicht die Rücklagen und Möglichkeiten großer Konzerne, um aus eigener Kraft aus der Krise herauszufinden. Viele, gerade größere Betriebe haben in der Vergangenheit stark investiert. Die Kredite müssen zurückbezahlt werden. Es hilft uns mittelfristig nicht, dass wir die Tilgungen jetzt stunden können, um zu überleben und für die operativen Kosten neue Kredite aufnehmen "dürfen". Es ist richtig: Damit gehen wir nicht gleich unter! Aber mittelfristig dann eben doch! Das ist für uns kein Schutzschirm. Das ist ein Weg in die totale wirtschaftliche Überschuldung. Wir fordern daher ein Umsteuern: Ein Schutzschirm muss über die Betriebe aufgespannt werden und nicht über die Banken. Nur so lassen sich Massen-Insolvenzen sowie die damit verbundenen sozialen Härten abwenden und die Strukturen und Grundlagen für den Tourismus als Leitökonomie in Berlin erhalten. Gleichzeitig müssen die Entschädigungsmaßnahmen an die Zeit des Wiederhochfahrens gekoppelt werden. Für Betriebe, denen kein überlebensfähiger Umsatz garantiert werden kann, müssen staatliche Hilfen entsprechend länger garantiert werden.

3. Abschlagzahlungen beim Kurzarbeitergeld und Einbindung Azubis

Die Regelungen zum Kurzarbeitergeld sind richtig und auch sehr wichtig. Die entscheidende Frage ist jetzt allerdings: Kommen die Zahlungen noch rechtzeitig bei unseren Betrieben an, die teilweise seit Wochen keine Umsätze mehr haben. Um schnellstmöglich die dringend benötigte Liquidität zu schaffen und unnötigen Schaden zu verhindern, fordern wir die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes für März spätestens vor der nächsten Lohn- und Gehaltsabrechnung im April. Sollte dies auf Grund der immensen Antragsflut von KuG-Leistungsanträgen nicht möglich sein, fordern wir eine pauschalisierte Abschlagszahlung in Höhe von 80 Prozent! Diese Vorgehensweise würde Entlastung und Zeitgewinn bringen. Gleichzeitig müssen unsere Betriebe für die Auszubildenden die Entgelte für sechs Wochen bislang selbst aufbringen. Diese sollten ebenfalls mit 100 Prozent Lohnausgleich in Kurzarbeit gehen dürfen. Tausende Azubis befinden sich in unseren Betrieben, haben keine Arbeit und können nicht ausgebildet werden. Dies sind bei größeren Betrieben bis zu 30 Azubis und damit monatlich 28.500 Euro Belastungen, denen keine Einnahmen gegenüberstehen.

3.    Mietzinsverpflichtungen

Besonders problematisch sind die laufenden Miet-/Pachtkosten für unsere Branche. Es wäre überlegungswert, dass diese Verpflichtung beispielsweise „auf drei Schultern“ verteilt wird: 1/3 Mieter/Pächter, 1/3 Bund/Land, 1/3 Vermieter/Verpächter.

Die Gastgeber in Berlin, die öffentlichen Wohnzimmer unserer Gesellschaft, die maßgeblich zur Lebensqualität beitragen, dürfen in diesen schwersten Tagen ihrer Geschichte nicht allein gelassen werden!“

Wir bieten konstruktive Unterstützung bei der Umsetzung eines geordneten Wiederhochfahrens an. Unser Verband wird daher weiterhin die Notwendigkeit behördlich angeordneter, medizinisch begründeter Sicherungsmaßnahmen gegenüber seinen Mitgliedern vertreten und die Betriebe der Branche auffordern, sich konsequent an die amtlichen Bestimmungen zu halten. Wir können Handreichungen zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen in gastgewerblichen Betrieben anbieten, die Politik bei der Verprobung der betrieblichen Umsetzungsmöglichkeiten in der Praxis beratend unterstützen sowie durch aktive Kommunikation und Information in die Branche hinein konstruktiv an der Überwindung der Corona-Krise mitarbeiten.

Wir brauchen Unterstützung und Perspektiven für unsere Betriebe!