Verlängerung der Aussetzung zur Insolvenzantragspflicht bis Ende 2020

Die Lockerungen im Insolvenzrecht sollen bis Ende 2020 bestehen bleiben. Die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bleiben demnach weiterhin ausgesetzt. Ursprünglich war die Aussetzung bis zum 30. September 2020 befristet gewesen.