Verlängerte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Kraft

Am gestrigen Donnerstag ist das Änderungsgesetz, mit dem das Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz geändert wird, im BGBl veröffentlicht worden. Die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 ist damit mit Wirkung zum 1. Februar 2021 rückwirkend in Kraft getreten.