Verabschiedung Infektionsschutzgesetz

Der Bundestag hat gestern das umstrittene "Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" samt der darin enthaltenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) mit 415 zu 236 Stimmen verabschiedet. Am Nachmittag stimmte auch der Bundesrat zu, am Abend wurde es vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Es ist mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bereits heute in Kraft getreten.

Der ins IfSG neu eingefügte § 28a sieht als mögliche Maßnahmen im Falle einer Pandemie unter anderem auch vor, den Betrieb gastronomischer Einrichtungen sowie Übernachtungen zu untersagen oder zu beschränken. DEHOGA und IHA haben bereits im Vorfeld - u.a. in ihrer gemeinsamen Stellungnahme - den Gesetzentwurf als rechtswidrig bezeichnet und deutlich gemacht, dass wir bei einer Verabschiedung ohne im Gesetz verankerte Entschädigungsregelung für die betroffenen Betriebe Verfassungsbeschwerde einlegen.