Update zur Antragstellung des Kurzarbeitergeldes (Kug)

Die Agentur für Arbeit hat uns in Ergänzung zu den vorhanden Informationen ein Update zur Antragstellung zur Verfügung gestellt.

 1. Informationen zum Antragsverfahren und zur Abrechnung des Kurzarbeitergeldes

Um möglichst zügig die Anträge der Unternehmen bearbeiten zu können, ist deren Vollständigkeit wichtig. Die Tücke liegt dabei im Detail – folgende Informationen helfen:

Die konkrete Abrechnung des Kurzarbeitergeldes erfolgt auf Antrag unter Vorlage der Abrechnungsunterlagen. Die Erstattung des Kurzarbeitergeldes an die Unternehmen erfolgt rückwirkend.

2. Informationen zum Hinzuverdienst während der Kurzarbeit

    Kurzarbeitergeld - Hinzuverdienst

3. Informationen zur Arbeitnehmerüberlassung

    Kurzarbeitergeld - Arbeitnehmerüberlassung

Folgende Fehler sollten vermieden werden, um eine zügige Antragsbearbeitung zu gewährleisten:

  • Unterschriften fehlen
  • Arbeitszeitausfälle werden nicht richtig dargestellt
  • Arbeitnehmer können nicht ausreichend identifiziert werden
  • Angaben zur Gesamtzahl beschäftigter Mitarbeiter und / oder Kurzarbeiter fehlen
  • Adressänderungen werden nicht an die Betriebsnummernstelle gegeben bzw. stimmen dann nicht mit der in der Anzeige genannten Adresse überein
  • Betriebsnummer fehlt oder stimmt nicht
  • Es werden nur der Antrag oder nur die Abrechnungsliste eingereicht (beide Unterlagen sind erforderlich)
  • Vollmacht des Steuerberaters fehlt
  • Es wird nicht die aktuelle Version der Vordrucke verwendet (lag bzw. liegt teilweise auch an Lohnabrechnungsprogrammen, da deren Anbieter ihre Software erst noch aktualisieren mussten)
  • Kug-Stammnummer fehlt
  • Bankverbindung nicht lesbar
  • Angaben zum Soll- und Ist-Entgelt auf Antrag fehlen

Weitere Hilfen zum Kug