UPDATE II - Berliner Sperrstunde wurde soeben vom Verwaltungsgericht gekippt!

Formaljuristisch gilt das Urteil in Sachen Sperrstunde nur für die 11 klagenden Betriebe.

Alle anderen ca. 18.000 Betriebe müssen weiterhin um 23 Uhr schließen. Dies ist vollkommen inakzeptabel!

Senatssprecherin Melanie Reinsch zum heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zur Sperrstunde: „Der Berliner Senat wird Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 15. Oktober 2020 einlegen. Zudem wird der Senat eine Zwischenverfügung beantragen. Damit soll möglichst noch heute Klarheit geschaffen werden, dass auch die 11 klagenden Gastronomen nicht nach 23 Uhr öffnen dürfen. Ohnehin würde aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts lediglich für die 11 klagenden Gastronomen die Sperrstunde entfallen – für alle anderen gilt sie in jedem Fall weiterhin. Sollten die 11 Gastronomen nach 23 Uhr öffnen dürfen, gilt das allgemeine Alkoholverkaufsverbot – wie für alle anderen – zwischen 23 und 6 Uhr.“

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