Umsatzsteuer bei Außer-Haus-Lieferungen

"Nach den Urteilen des Bundesfinanzhofes zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Speiselieferungen, u. a. beim Partyservice, und dem zu erwartenden BMF-Schreiben gibt es positive Neuigkeiten aus dem Bundesfinanzministerium.

 

Nach der Veröffentlichung in der Wirtschaftswoche, die wir Ihnen zur gefälligen Kenntnisnahme anhängen, soll es bei Außer-Haus-Lieferungen grundsätzlich beim reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent bleiben.

Lediglich wenn zur Speiselieferung zusätzliche Dienstleistungen hinzutreten, wie die Gestellung von Geschirr, Tischen und/oder Personal, soll der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent gelten.

Damit entfernt sich das Bundesfinanzministerium von den in den BFH-Urteilen in der Praxis nicht handhabbaren Abgrenzungskriterien wie „einfach zubereiteten Speisen" und ein Abstellen auch auf die Speisefolgen. Diese Abgrenzungskriterien wurden seitens des DEHOGA bereits in persönlichen Gesprächen mit Vertretern des Bundesfinanzministeriums scharf kritisiert."

pdf Artikel Wirtschaftswoche - 7 Prozent auf alles

Quelle: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband)