Umfrage zur Zwischenfinanzierung: Jetzt teilnehmen!

Auf der einen Seite steht fest, dass unsere Betriebe dieses Jahr nicht mehr öffnen dürfen, auf der anderen Seite, dass die dafür anfallenden Entschädigungsleistungen des Bundes frühestens im Januar geleistet werden.

Nachdem jedoch Ihre Zahlungsverpflichtungen weiterlaufen und zugleich zum 31. Dezember die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Tatbestand der Überschuldung ausläuft, möchten wir Ihnen einige Fragen stellen, ob es Probleme bei der Zwischenfinanzierung gibt. Ihre Antworten sind deshalb für uns sehr wichtig, damit wir für die politische Diskussion ein möglichst reales Bild der Lage zeigen können.

Selbstverständlich behandeln wir Ihre Angaben anonym und streng vertraulich.

Hier geht es zur Umfrage…