Überbrückungshilfen: Programmstart am 1. Juli 2020

In einem gemeinsamen Schreiben haben die Bundesminister Altmaier und Scholz über eine Reihe von Details zu den Überbrückungshilfen informiert. Über einige der Inhalte hatten wir bereits zu den Eckpunkten der Überbrückungshilfen berichtet, dennoch möchten wir Ihnen die zentralen Punkte aus dem Schreiben gern noch einmal zusammenfassen.

  • Die sicherlich wichtigste Zusatzinformation aus dem Schreiben: Programmstart ist der 1. Juli 2020.
  • Mit dem neuen Programm können Unternehmen für die Monate Juni bis August 2020 einen Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten erhalten, wenn ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.
  • Junge Unternehmen, die erst nach April 2019 gegründet wurden, können spätere Vergleichszahlen vorlegen. Anders als beim „Vorgängerprogramm“, der „Soforthilfe für kleine Unternehmen und Soloselbständige“, gibt es keine starre Begrenzung der Zahl der Beschäftigten. Die Überbrückungshilfe richtet sich gezielt an die Unternehmen, die die Größenkriterien für Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds nicht erfüllen.
  • Die Überbrückungshilfe gilt - wie auch die „Soforthilfe“ - branchenübergreifend, berücksichtigt aber Besonderheiten von Unternehmen aus den Branchen, die nach wie vor von Schließungen, Abstandsregeln oder Hygieneauflagen besonders betroffen sind. Die Bundesregierung wird die Situation dieser Branchen auch darüber hinaus weiterhin genau beobachten.
  • Das Antragsverfahren soll digital und unbürokratisch durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden.

Sollten weitere Informationen bekannt gegeben werden, werden wir Sie darüber natürlich zeitnah informieren.

Quelle: DEHOGA Bundesverband