Überbrückungshilfe III: Abschlagszahlungen sind gestartet

Erste Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III fließen. Bereits am gestrigen Nachmittag – also einen Tag nach Beginn der Antragstellungen für die Überbrückungshilfe III am 10. Februar – wurden laut Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums die ersten Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt rund 4,5 Millionen Euro ausgezahlt. Unternehmen erhalten damit ab sofort Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat und insgesamt 400.000 Euro für vier Fördermonate. Bei Abschlagszahlungen in Höhe von über 400.000 Euro wird dies laut BMWi ebenfalls bis Ende Februar ausgezahlt werden können. Die reguläre Auszahlung und Prüfung der Anträge durch die Bundesländer erfolgt ab März.

Mit der Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen, die von der Coronapandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Überbrückungshilfe-Plattform.

Da bei den Wirtschaftshilfen neben Beihilfeverhandlungen mit der EU-Kommission parallel immer auch komplexe Abstimmungen mit dem Bundesfinanzministerium sowie den 16 Bundesländern zu bewältigen sind, hat das Bundeswirtschaftsministerium beginnend mit der Novemberhilfe das Instrument der Abschlagszahlung eingeführt. Dadurch wird ermöglicht, dass das Geld schneller bei den Unternehmen ankommt.

Nähere Informationen zur Überbrückungshilfe III und den Antragsvoraussetzungen finden Sie hier und auf der Überbrückungshilfe-Plattform.