Mit der Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen, die von der Coronapandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Überbrückungshilfe-Plattform.
Da bei den Wirtschaftshilfen neben Beihilfeverhandlungen mit der EU-Kommission parallel immer auch komplexe Abstimmungen mit dem Bundesfinanzministerium sowie den 16 Bundesländern zu bewältigen sind, hat das Bundeswirtschaftsministerium beginnend mit der Novemberhilfe das Instrument der Abschlagszahlung eingeführt. Dadurch wird ermöglicht, dass das Geld schneller bei den Unternehmen ankommt.
Nähere Informationen zur Überbrückungshilfe III und den Antragsvoraussetzungen finden Sie hier und auf der Überbrückungshilfe-Plattform.