Überbrückungshilfe II: Anträge können ab sofort gestellt werden

Wie berichtet, gehen die Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen in die Verlängerung. Die Überbrückungshilfe für den Förderzeitraum Juni bis August 2020 war ein zentraler Eckpfeiler des im Juni 2020 beschlossenen Corona-Konjunkturpaketes. Der Förderzeitraum wird nun in der zweiten Phase auf die Monate September bis Dezember 2020 verlängert. Dabei werden wie vom DEHOGA gefordert die Zugangsbeschränkungen gesenkt und die Förderung ausgeweitet. Anträge für die Überbrückungshilfe II können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.

Mit Blick auf das besonders von der Corona-Pandemie besonders betroffene Gastgewerbe hatte der DEHOGA bereits von Beginn an nachdrücklich weitere und verbesserte Hilfen gefordert. Wichtige vom DEHOGA geforderte Verbesserungen gegenüber der ersten Phase sind:

  • Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro wird gestrichen.
  • Künftig können bereits Unternehmen, deren Umsatz in den Fördermonaten (September bis Dezember) um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, Überbrückungshilfen beantragen.
  • Erhöhung der Fixkostenzuschüsse auf bis zu 90 Prozent.

Erhöhung der Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten auf 20 Prozent.