Überarbeitete BDA-Infos zum Thema Reiserückkehrer

Angesichts der zuletzt mehrfach geänderten Corona-Einreiseverordnung hat die BDA ihre Ausarbeitung zu arbeitsrechtlichen Fragen im Umgang mit Urlaubsrückkehrern erneut überarbeitet. Die aktualisierte Fassung erhalten Sie hier verlinkt. Die CoronaEinreiseV gilt bis Ablauf des Jahres, mit Ausnahme der Quarantäneregelung, die längstens bis einschließlich zum 30. September 2021 angewendet wird. Über mögliche weitere Anpassungen halten wir Sie auf dem Laufenden.