Stellenanzeigen nur noch mit „m/w/d“

Stellenanzeigen müssen geschlechtsneutral ausgeschrieben werden. Bisher wurde dafür der Zusatz „m/w“ für männlich und weiblich verwendet. Das reicht nicht mehr. Im Personenstandsgesetz wurde jetzt klargestellt, dass es auch Personen gibt, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen. Dies muss dann auch in einer Stellenanzeige berücksichtigt werden. Insofern ist eine weitere Abkürzung erforderlich, die dies klarstellt. In der Praxis hat sich aktuell die Abkürzung „d“ für „divers“ durchgesetzt. In Stellenausschreibungen sollte es nun heißen „Servicekraft m/w/d gesucht“.