Start des Wirtschaftsförderprogrammes "Digitalprämie Berlin"

Mit der stetigen Veränderung der Arbeits- und Wirtschaftswelt hin zu einer immer stärker ausgeprägten Digitalisierung werden die Nutzung zeitgemäßer digitaler Anwendungen und die Innovation des eigenen Geschäftsmodells zunehmend überlebenswichtig. Nicht immer stehen hierfür ausreichend Zeit und Ressourcen zur Verfügung, schon gar nicht, wenn das betriebliche Tagesgeschäft aufgrund von externen Einflüssen zusätzlich unter Druck steht.

Im Rahmen der umfassenden Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie legt das Land Berlin deshalb wie im August angekündigt nun das Wirtschaftsförderprogramm „Digitalprämie Berlin“ auf und unterstützt damit aktiv den laufenden Digitalisierungsprozess des Berliner Mittelstands.

Senatorin Ramona Pop: „Wir nutzen die Corona-Krise als Turbo für die Digitalisierung. Die Berliner Unternehmen sollen aus dieser Krise besser gerüstet herausgehen. Ob Handwerk, Tourismus oder Dienstleistung: Wir müssen alles tun, um die Chancen der Digitalisierung in allen Wirtschaftsbereichen weiter voranzutreiben. Mit unserer Digitalprämie unterstützen wir kleine und mittlere Unternehmen passgenau bei dieser Herausforderung, steigern ihre Wettbewerbsfähigkeit und stärken somit die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Berlin.“

Jürgen Allerkamp, Vorstandsvorsitzender der IBB: „Neben den zahlreichen Soforthilfe-Programmen unterstützen wir die Berliner Wirtschaft auch mit Förderungen, die in die Zukunft gerichtet sind. Digitalisierung war vor der Corona-Pandemie das am häufigsten genannte Thema und wird es auf Dauer bleiben. Die Erholung der Berliner Wirtschaft hängt entscheidend davon ab, wie gut die Unternehmen in Berlin ihre Geschäftsprozesse digitalisieren.“

So werden mit der Digitalprämie Berlin im Zuge eines vollständig digitalisierten Förderverfahrens unbürokratische Direktzuschüsse von bis zu 17.000 € für konkrete Digitalisierungsvorhaben gewährt.

Antragstellungen werden voraussichtlich ab dem 2. November 2020 möglich sein.

Antragsberechtigt sind hauptberuflich tätige Berliner Soloselbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten.

Zur Vorbereitung und tiefergehenden Information über die konkreten Inhalte, Fördervoraussetzungen und das Verfahren des bevorstehenden Förderprogrammes Digitalprämie Berlin steht ab sofort die entsprechende Richtlinie des Landes Berlin als Download zur Verfügung.

Die Möglichkeit zur Beratung und Klärung von förderspezifischen Fragestellungen wird mit dem voraussichtlichen Programmstart am 2. November 2020 bestehen.

Richtlinie zum Wirtschaftsförderprogramm Digitalprämie Berlin

Quelle: www.ibb.de