Sperrstunde in Berlin?

In der Pressekonferenz am 20. Oktober 2020 hat der Regierende Bürgermeister Michael Müller angekündigt, dass auf Basis des Gaststättengesetzes eine Sperrzeitverordnung erlassen werden soll.

Wir lehnen die Einführung einer Sperrstunde über das Gaststättengesetz grundsätzlich ab. Berlin steht wie keine andere Stadt in Europa für Freiheit. Dies gilt auch während der Corona-Pandemie. Diese Freiheit sollten wir uns bewahren. Mit der flexiblen Öffnung der Gaststätten, Bars und Clubs haben wir in der Vergangenheit sehr gute Erfahrungen gemacht. Dafür ist und war Berlin als Hauptstadt bekannt und letztlich auch Tourismusmagnet. Die Einführung einer gesetzlichen Sperrstunde stellt immer einen erheblichen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dar und sollte daher nur letztes Mittel sein. Genau diesen Aspekt hat auch das Verwaltungsgericht Berlin kürzlich hervorgehoben und damit die aktuelle Sperrzeitregelung in der Infektionsschutzverordnung gekippt.

Unsere große Sorge besteht darin, dass bei einer Einführung einer Sperrstunde über das Gaststättengesetz / Gaststättenverordnung diese für immer - auch nach der Corona-Pandemie - erhalten bleibt. Das wäre für viele Bars und Clubs, für die Berlin bekannt ist, das wirtschaftliche Ende.

Wir möchten ausdrücklich betonen, dass auch der Nachweis fehlt, dass Hotels oder gastronomische Betriebe als relevante Ansteckungsherde aufgefallen sind!

Die aktuellen Maßnahmen zeigen einmal mehr, dass unsere Branche der erste Wirtschaftszweig ist, der wieder von den Beschränkungen betroffen ist.

Für die betroffenen Betriebe bedarf es unbedingt weiterer Hilfen. Bei vielen Bars, Kneipen und natürlich den Clubs reichen 3.000 EUR Mietzuschuss vom Berliner Senat einfach nicht aus.