Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer soll auch für 2021 ausgesetzt werden können

Laut dpa-Informationen aus Regierungskreisen wird wegen der anhaltenden Corona-Pandemie eine weitere steuerliche Erleichterung für Unternehmen verlängert: Die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer kann demnach auch für das Jahr 2021 ausgesetzt werden, wenn das jeweilige Unternehmen stark von der Krise betroffen ist. Bereits im vergangenen Jahr war die Sondervorauszahlung wegen der Coronakrise ausgesetzt worden.

Die Vorauszahlung leisten Unternehmer als eine Art Pfand, wenn sie ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen später als vorgeschrieben abgeben möchten. Viele machen von der Regelung Gebrauch, weil die Frist für die Voranmeldungen recht kurz ist.