Soforthilfe V – Zuschuss bis 25.000 Euro / Antragstellung ab 18. Mai 2020, ab 9.00 Uhr möglich

Berliner Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten, die keinen Zugang zu Krediten der KfW oder andren Bundesprogrammen haben, können ab 18. Mai 2020, 9.00 Uhr bei der IBB Zuschüsse beantragen.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Internetseiten der IBB (www.ibb.de)

Weitere Eckpunkte sind:

Die Höhe der Soforthilfe beträgt bis zu 25.000 Euro.

Im Mittelpunkt steht der Schnellkredit der KfW, der vorrangig in Anspruch zu nehmen ist. Soweit er in Anspruch genommen werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Tilgungszuschuss von bis zu 20% zu ergänzen, der nach 15 Monaten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens ausgezahlt werden kann. Soweit der Schnellkredit nicht in Anspruch genommen werden kann oder soweit er belegbar nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, alternativ zum Tilgungszuschuss einen Zuschuss zu erhalten.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen,

  • welche nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden
  • mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalent)
  • mit Betriebsstätte oder Unternehmenssitz in Berlin und
  • die bei einem Berliner Finanzamt angemeldet sind.

Erste Auszahlungen sind ab dem 25. Mai 2020 geplant.

Wichtige Fragen und Antworten zum Soforthilfeprogramm finden Sie hier.

Zur Antragsstellung kommen Sie hier.