Soforthilfe V: Weiterer Schutzschirm für den Mittelstand

Aus der Sitzung des Senats am 9. April 2020:

Der Senat hat sich heute in einer außerordentlichen Sitzung auf Vorlage von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop und Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz auf weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft verständigt.

Die Corona-Pandemie stellt die Berlinerinnen und Berliner sowie die Wirtschaft vor bisher ungekannte Herausforderungen. Das Land Berlin hat in einem Kraftakt mit Liquiditätshilfen für alle Unternehmen und unbürokratischen Zuschüssen für die besonders betroffenen Selbständigen und Freiberufler eine schnelle Nothilfe geleistet.

Das Land Berlin sieht weiterhin die Not der Unternehmen, diese Krise zu durchstehen. Um die Berliner Mittelständler gezielt zu unterstützen, legt der Senat ein weiteres Programm für Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten auf. Diese Krise kann nur als gemeinsame Anstrengung von Bund und Ländern gemeistert werden. Berlin steht bereit, Bundesprogramme schnell umzusetzen und auch mit Landesmitteln zu ergänzen.

Das Programm Soforthilfe V mit einem Finanzvolumen von rund 75 Mio. € wird in den nächsten Tagen erarbeitet und soll folgende Eckpunkte umfassen:

  • im Mittelpunkt der bundesweit bereits definierten Unterstützungsmaßnahmen steht der Schnellkredit der KfW
  • soweit er in Anspruch genommen werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Tilgungszuschuss von bis zu 20% zu ergänzen, über den nach 15 Monaten angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens entschieden wird. Sollte es zu einer auf Bundesebene diskutierten steuerlichen Unterstützung bei der Tilgung kommen, ist diese vorrangig einzusetzen
  • soweit er nicht in Anspruch genommen werden kann oder soweit er belegbar nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, alternativ zum Tilgungszuschuss einen Zuschuss vorzusehen (durchschnittliche Höhe nicht über 25 000 Euro, im Einzelfall kann er höher liegen).

Der Bund hat weitreichende Hilfen angekündigt, daher sind alle Bundesprogramme sowie sonstige Finanzierungsmöglichkeiten wie Kurzarbeit vorrangig zu nutzen. Das Land Berlin wird sich weiterhin beim Bund dafür einsetzen, die Begrenzung seiner Soforthilfe auf Betriebe bis zu 10 Beschäftigten nach oben zu öffnen.

Berlin ist Startup-Hauptstadt Deutschlands und soll das auch bleiben. Der Bund hat zur Unterstützung von Startups ein Programm in Höhe von 2 Mrd. € angekündigt. Sobald die Eckpunkte hierzu bekannt sind, wird der Senat von Berlin prüfen, welche Förderlücken ggf. in diesem Sektor bestehen.

Quelle: www.berlin.de