Soforthilfe Gewerbemieten können ab heute beantragt werden

Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen des Berliner Mittelstandes mit über 10 und bis zu 249 Beschäftigten können Zuschüsse in Höhe von 50% ihrer gewerblichen Mieten bzw. Pachten für die Monate April und Mai 2020 beantragen.

Gefördert wird

  • die Grundmiete/-pacht
  • zuzüglich der laufenden Betriebs- und Nebenkosten (insbesondere Betriebskostenvorauszahlungen und Betriebskostenpauschale)
  • für die in Berlin befindlichen Flächen des Geschäftsbetriebes bzw. der Betriebsstätte des Unternehmens
  • für die Monate April und Mai 2020.

Zur Miete/Pacht zählt auch die besonders vereinbarte Vergütung für die Überlassung von Einrichtungsgegenständen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen des Berliner Mittelstands

  • mit über 10 und bis zu 249 Beschäftigten,
  • die in den Monaten April und Mai 2020 im Vergleich zum Vorjahr (April und Mai 2019) einen Umsatzrückgang in Höhe von mindestens 60% zu verzeichnen hatten und
  • deren Hauptsitz bzw. Betriebsstätte bei einem Berliner Finanzamt gemeldet ist.

Wer wird nicht gefördert?

  • Unternehmen mit bis zu 10 und mehr als 249 Beschäftigten
  • Unternehmen, die sich bereits vor dem 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben
  • öffentliche Unternehmen
  • Unternehmen, die erst nach dem 31.10.2019 gegründet wurden
  • Unternehmen, die für die Bezugsmonate April und Mai 2020 Leistungen aus anderen Soforthilfe-Programmen erhalten haben
  • Unternehmen, deren Vermieter/Verpächter vollständig auf Zahlungen verzichtet hat

Wie wird gefördert?

Der Zuschuss beträgt

  • 50% der gezahlten bzw. gestundeten Gewerbemieten/-pachten der Monate April und Mai 2020, max. jedoch 10.000 EUR pro Miet-/Pachtobjekt pro Unternehmen bzw. Unternehmensverbund sowie
  • bei Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen mit mehreren Miet-/Pachtobjekten in Berlin max. 10.000 EUR pro Miet-/Pachtobjekt, jedoch insgesamt max. 30.000 EUR.

Wie verläuft die Antragstellung?

Die Antragstellung ist vom 17. August 2020 bis 16. Oktober 2020 ausschließlich online bei der Investitionsbank Berlin (IBB) möglich.

Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es an die IBB – alles digital. Halten Sie hierzu bitte folgende Informationen bereit:

Rechtsform, Name, Gründungsdatum, Website, Registernummer, Steuernummer und Umsatzsteuer-ID des Unternehmens

  • Anschrift des Unternehmens bzw. der Berliner oder Deutschen Niederlassung
  • Bankverbindung des Unternehmens, die beim Finanzamt gemeldet ist
  • Branchenschlüssel des Unternehmens (nach WZ 2008)
  • Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalent des antragstellenden Unternehmens/des Unternehmensverbunds
  • Umsatzzahlen aus April und Mai 2019 sowie April und Mai 2020 (Sofern das Unternehmen nach dem 1. April 2019 gegründet wurde, sind die Umsatzangaben für die Monate November & Dezember 2019 erforderlich.)
  • monatliche Miete/Pacht inkl. Betriebs- und Nebenkosten im April und Mai 2020 differenziert nach Mietobjekten
  • Angaben zum Inhaber bzw. gesetzlichen Vertreter: gültiges Ausweisdokument, Kontaktdaten, Steueridentifikationsnummer
  • Höhe bereits beantragter bzw. erhaltener Kleinbeihilfen

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der IBB (https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-gewerbemieten.html).