Senat beschließt zwölfte Änderung der Infektionsschutzverordnung - diese tritt am 21. November in Kraft

Die Infektionsschutzverordnung erhält folgende wesentliche Änderungen:

  • Rehasport wird mit folgenden Auflagen wieder erlaubt:
    • Ärztlich verordnetes Funktionstraining und ärztlich verordneter Rehasport in festen Gruppen von 10 Personen zuzüglich einer übungsleitenden Person
    • In begründeten Einzelfällen sind auch mehr Personen zulässig, wenn es absolut notwendig ist um die Übungen ausführen zu können
  • Der Bund hat am 8. November die digitale Einreiseanmeldung eingeführt, die die Aussteigekarte in Papierform ersetzt. Demnach müssen sich Reiserückkehrende nun elektronisch registrieren, wenn sie in den letzten 10 Tagen im Risikogebiet waren. Die Gesundheitsämter erhalten auf diesem Wege notwendige Informationen, z.B. um die Kontrolle der Quarantäne zu gewährleisten. Die Daten sind verschlüsselt, nur für das zuständige Gesundheitsamt abrufbar und werden nach 14 Tagen automatisch gelöscht.
  • Fernbusse im Linien- und im Gelegenheitsverkehr dürfen in Berlin nun wieder andere Haltestellen anfahren, als den Zentralen Omnibus-Bahnhof, wenn sie aus einem Risikogebiet kommen.

Hier gelangen Sie zur zwölften Verordnung zur Änderung der Infektionsschutzverordnung vom 17. November 2020