- Es wird klargestellt, dass sich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf den näher benannten Straßen ausschließlich auf Fußgängerinnen und Fußgänger bezieht.
- Die Straßen werden um weitere ergänzt und der Übersichtlichkeit halber in einer Anlage zur Verordnung aufgelistet.
- Ab einer Teilnehmer*innenzahl von 20 Personen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel greift die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
- Hochschulen haben ihren Publikumsverkehr bis zum 31. März 2021 zu untersagen. Der Lehrbetrieb im Wintersemester 2020/2021 wird ab 02.11.2020 grundsätzlich mit Online-Formaten und nicht im Präsenzlehrbetrieb durchgeführt, Ausnahmen gibt es da, wo kein digitales Format möglich ist: Laborräume, medizinisch-klinische Lehre, künstlerischer Unterricht, Sportpraktischer Unterricht, Einführung von Studienbeginnenden.
- Die Personenobergrenzen für Veranstaltungen werden auf 500 Personen im Freien und 300 Personen in Innenräumen festgelegt. Nach Prüfung eines Hygienekonzepts durch die zuständige Senatsverwaltung kann diese Beschränkung geändert oder aufgehoben werden.
- Tankstellen, Bäckereien oder Verkaufsstellen auf Bahnhöfen etc. dürfen bestimmte Waren, wie etwa Backwaren, Blumen und Zeitungen auch zwischen 23 und 6 Uhr verkaufen.
Die geänderte Infektionsschutzverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin in Kraft.
Aufruf zur heutigen Großdemo in Berlin
Treffpunkt für den Fußmarsch: 11:00 Uhr, Berlin Alexanderplatz – Start 12:05 Uhr
Treffpunkt für die LKW- & PKW Route: 10:00 Uhr, Berlin Olympischer Platz
Treffpunkt um sich Plakate/Fahnen usw. abzuholen: 10:45 Uhr, vor der St. Marien Kirche auf dem Alexanderplatz