Senat beschließt Aufhebung des Verbots der Außengastronomie ab dem 21. Mai 2021

Aus der Pressemitteilung des Senats:

Aufhebung der strengen Kontaktbeschränkungen in der Nacht

  • Es gilt künftig ganztags für den Aufenthalt im öffentlichen Raum im Freien, dass dieser nur allein, mit Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern, den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, oder mit Angehörigen eines weiteren Haushaltes gestattet ist; bei Einhaltung einer Personenobergrenze von fünf. Gleiches gilt für Veranstaltungen oder Zusammenkünfte im Familien-, Bekannten- oder Freundeskreis im Freien. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt.

Aufhebung des Verbots der Außengastronomie ab dem 21. Mai 2021

  • Gaststätten und Kantinen dürfen im Umfang der genehmigten Außengastronomie wieder für den Publikumsverkehr ab dem 21. Mai öffnen. Es gelten die Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum im Freien. Es besteht eine Testpflicht für alle Gäste.

Anpassung Verbot von Alkoholverkauf:

  • Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind in der Zeit von 23 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages verboten. (Vorherige Regelung: 22 Uhr bis 5 Uhr) - Die Lockerung des Alkoholverkaufsverbots wird vermutlich bereits am 19. Mai 2021 in Kraft treten.

Die neue Verordnung ist noch nicht veröffentlicht. Daher sind noch viele Fragen ungeklärt. Wir sind im Austausch mit dem Senat, um offene Fragen schnellst möglich zu klären und werden diese dann veröffentlichen.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier…